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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stellungnahmen → Eindeutige rechtslage
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Der Bund für vereinfachte rechtschreibung nimmt stellung

Eindeutige rechtslage

Zu F. K. Fromme, «Die Rechtschreibreform wird zu einer Verfassungsfrage», Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. 6. 1997

Nachweis unter presse und internet

Der artikel «Die Rechtschreibreform wird zu einer Verfassungs­frage» von F. K. Fromme macht uns endlich klar, warum in Deutschland eine solche aufregung herrscht. Es ist nicht nur der «wesentlich­keits­grundsatz» (dem nach meinem schweizerischen verständnis die annahme gegenübersteht, dass die verfassung die staats­aufgaben abschliessend aufzählt), sondern vor allem die gleichsetzung von staat und nation mit der sprach­gemein­schaft gemäss staats­rechtler Kirchhof. Sie entspricht nicht der wirklichkeit in Europa (ausser in Island und einiger­massen in Portugal) und ist auch als ziel höchst prob­lematisch. Sie war sicher ein argument für die wieder­vereinigung, aber wenn sie die begründung war, muss man sich wohl in Österreich und in der Schweiz auf einen neuen ruf «Heim ins reich!» gefasst machen.

Entgegen den nebulösen vorstellungen einiger juristen, die eben erst ein neues be­tätigungsfeld entdeckt haben, hält der 1924 gegründete schweizerische Bund für ver­einfachte recht­schreibung (BVR) die rechts­lage für eindeutig. Die rechtschreib­reform hält sich an das geltende recht. Dieses be­sagt, dass z. b. das bayerische kultus­minis­terium bestimmt, wie in der bayerischen grundschule geschrieben wird, die erzie­hungs­direktion des kantons Zürich, wie in der zürcher grundschule geschrieben wird, usw. Nicht mehr und nicht weniger. Ob das auch zweckmässig ist, ist freilich eine andere frage. Hier treffen sich bedenken von bewahrern und reformern, und mögliche auswege müssen durchaus nicht in gegensätzliche richtungen führen. Für konstruktive lösungs­ansätze wären wir dankbar; leider können wir aber im moment nur destruktive trotz­reaktionen erkennen. Die idee, der bund könnte an­ders schreiben als die schule, ist eine solche. Natürlich kann er, und wenn der antrag Kleinert erfolg hat, widerlegt er auch gleich selbst sein wichtigstes ar­gu­ment von den übermässigen aus­wirkungen des kultusminister­beschlusses.

Für alle menschen, die nicht mehr der schulpflicht unterstehen (und auch für die anderen zwischen 17 uhr und 8 uhr), ist die neuregelung gewiss «juristisch ein Nul­lum» und deshalb unverbindlich. Aber wie ist es denn mit der bisherigen rege­lung? Verstosse ich gegen ein gesetz, wenn ich seit jahrzehnten «katastrofe» und «wes-te» schreibe? Nun, schon 1928 stellte das ober­landes­gericht Köln fest: «Aus dem Grund­satz des § 184 G. V. G. 'die Gerichtssprache ist deutsch', folgt nicht, daß die in deut­scher Sprache verfaßten Schriftsätze den jeweils geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen müssen (…) Der Gebrauch der kleinen Anfangsbuchsta­ben beeinträchtigt nicht die Lesbarkeit und die Verständlichkeit der Klageschrift.» (Berliner Tageblatt) Bisher sind die ge­setzgeber nicht auf die idee gekommen, mir eine bestimmte schreibweise vorzu­schrei­ben. Nun sieht der deutsche bundes­tag plötzlich handlungsbedarf, denn «es gibt nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen» Die (sehr moderate) materielle änderung ist nicht nur anlass, sondern gleich die begründung, um die rechts­grundlage in frage zu stellen. Schafft eine materielle änderung neues recht? Gewiss, «für die Verfassung ist es nie zu spät», aber was einige leute vorhaben, ist eine rückwirkende gesetzgebung, die es in einem rechtsstaat nicht geben kann. Oder ist es eine — gerade bei juristen erstaunli­che — unfähigkeit, materielle und rechtli­che aspekte auseinander­zuhalten? Wenn die «Neuregelung von erheblicher Bedeu­tung für das Zusammenleben der Men­schen» (Kleinert) ist, dann könnten doch auch die probleme mit der heutigen regelung — schon von Grimm und Duden formuliert — «von erheblicher be­deu­tung für das zusammenleben der menschen» sein. Leider haben die refor­mer bisher keine so schönen worte für die begründung ihrer anliegen gefunden, weshalb sie wohl der aufmerksamkeit der juristen und bundespolitiker entgangen sind. Die landes-/kantonspolitiker (kul­tus­minister/erziehungs­direktoren) ha­ben sich auch nicht darum gerissen, die rechtschreibung reformieren zu dürfen, nur ist eben der lehrplan der volksschule die einzige stelle, wo sich die norm rechtlich fassen lässt. Wir wären überglücklich, wenn wir nicht mehr 40 ansprechstellen hätten, sondern 4, was auch noch genug wäre.

Alle beteiligten sind anscheinend un­glücklich, die einen schon lange, die an­deren seit kurzem. Der BVR hat das aus den momentanen parlaments­debatten er­sichtliche allgemeine filosofieren und jam­mern über grundlagen und wirkungen der rechtschreib­norm hinter sich und erwar­tet, dass man entweder aus der gel­tenden rechtslage das beste macht (d. h. die neu­regelung akzeptiert) oder konstruktive vorschläge für eine bessere rechtliche ab­stützung der norm samt demokrati­schem und transparentem verfahren für die wei­ter­entwicklung bringt. «Stattdessen ge­fal­len wir uns in angst­szenarien. Kaum eine neue entdeckung, bei der nicht zuerst nach den risiken und gefahren, keines­wegs aber nach den chancen gefragt wird. Solche de­batten führen nicht mehr zu entscheidun­gen, sondern sie münden in rituale, die immer wieder nach dem gleichen muster ablaufen, nach einer art sieben-stufen-programm: 1. Am anfang steht ein vor­schlag, der irgendeiner interessengruppe opfer abverlangen würde. 2. Die medien melden eine welle 'kollektiver empörung'. 3. Spätestens jetzt springen die politischen parteien auf das tema auf, die einen dafür, die anderen dagegen. 4. Die nächste fase produziert ein wirrwarr von alternativ­vorschlägen und aktionismen aller art, bis hin zu unterschriften­sammlungen und zweifelhaften blitzumfragen. 5. Es folgt allgemeine unübersichtlichkeit, die bürger werden verunsichert. 6. Nunmehr erschal­len von allen seiten appelle zur 'besonnen­heit'. 7. Am ende steht meist die vertagung des problems. Der status quo setzt sich durch. Alle warten auf das nächste tema» (nach bundespräsident Herzog in der grundsatzrede vom 26. april).

Bund für vereinfachte rechtschreibung, Rolf Landolt, vorsitzer